
Gespräch, Ganzkörperuntersuchung, Blutdruck, Blut- und Urinprobe: Der Check-up ab 35 folgt einem festen Programm, das der G-BA vorgibt. Was genau dazugehört, was nicht, wie die Drei-Jahres-Regel tatsächlich gezählt wird und was sich bis Ende 2027 ändern kann.
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Beim Check-up 35 wird nach festem Ablauf untersucht: ärztliches Gespräch zu Vorerkrankungen und Familie, Untersuchung des ganzen Körpers mit Blutdruckmessung, Blutentnahme für Cholesterinwerte und Nüchternblutzucker, ein Urin-Teststreifen und zum Schluss die Besprechung der Ergebnisse. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben darauf alle drei Jahre Anspruch, ohne Zuzahlung; so steht es in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der Check-up ist für Menschen ohne Beschwerden gedacht. Wer Brustschmerzen, Atemnot, ungewollten Gewichtsverlust, starken Durst oder Blut im Urin bemerkt, sollte das zeitnah ärztlich abklären lassen und nicht auf den nächsten Check-up-Termin warten. Druck in der Brust, der in Arm oder Kiefer ausstrahlt, oder eine plötzliche Lähmung oder Sprachstörung sind ein Notfall für die 112. Eine Untersuchung wegen Beschwerden zahlt die Kasse in jedem Alter, unabhängig vom Vorsorgeanspruch.
Was beim Check-up 35 gemacht wird
Den Inhalt legt Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) fest. Die Praxis kann ihn nicht beliebig erweitern: Zusätzliche Tests sind keine Kassenleistung des Check-ups. Ziel ist laut G-BA vor allem die Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes.
| Schritt | Was gemacht wird | Worauf es hinweisen kann |
|---|---|---|
| 1. Gespräch (Anamnese) | Fragen zu Bluthochdruck, Herz, Gefäßen, Diabetes, Fettstoffwechsel, Nieren, Lunge, Krebs in der Familie, Rauchen, Alkohol, Bewegung, Stress; Blick in den Impfpass | persönliches Risikoprofil, fehlende Impfungen |
| 2. Körperliche Untersuchung | Herz, Lunge und Halsschlagadern abhören, Bauch und Nierenlager abtasten, Fußpulse, Haut, Sinnesorgane, Nerven, Bewegungsapparat, Psyche, Größe, Gewicht | Herzgeräusche, Durchblutungsstörungen, Übergewicht |
| 3. Blutdruck | Messung systolisch und diastolisch | Bluthochdruck |
| 4. Blutprobe | Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyceride, Nüchternblutzucker | Fettstoffwechselstörung, Diabetes oder Vorstufe |
| 5. Urinprobe | Teststreifen auf Eiweiß, Zucker, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit | Nieren- und Blasenerkrankungen, Diabetes |
| 6. Beratung | Ergebnisse, Herz-Kreislauf-Risiko, Lebensstil, ggf. Präventionsempfehlung | nächste Schritte, Überweisung bei Verdacht |
Das Herz-Kreislauf-Risiko schätzt die Ärztin oder der Arzt bei Anhaltspunkten aus dem Gespräch mit einem Risikoscore ab. Welcher verwendet wird, schreibt die Richtlinie nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht vor. Besonders gefragt wird nach Brust-, Darm- und schwarzem Hautkrebs in der Familie, weil davon die Empfehlung für die Krebsfrüherkennung abhängt.
Einmalig ab 35: Test auf Hepatitis B und C
Seit Februar 2021 gehört zum Check-up ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C. Aus derselben Blutprobe wird auf HBs-Antigen und auf Antikörper gegen Hepatitis C getestet. Ist ein Ergebnis positiv, prüft das Labor dieselbe Probe auf Virus-Erbgut (HBV-DNA oder HCV-RNA), ein zweiter Stich ist dafür nicht nötig. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht den Hepatitis-B-Test laut gesund.bund.de nicht.
Männer ab 65: Ultraschall der Bauchschlagader
Männer haben ab 65 einmalig Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchaorta. Als auffällig gilt nach der GU-RL ein Durchmesser ab 2,5 cm; Kontrollen danach laufen als normale Behandlung. Die Untersuchung soll möglichst zusammen mit dem Check-up angeboten werden, setzt aber eine Ultraschall-Genehmigung der Praxis voraus.
Was nicht zum Check-up gehört
Viele erwarten beim Check-up mehr, als die Richtlinie hergibt. Nicht enthalten sind:
- Ein EKG steht nicht in Anlage 1. Ruhe- oder Belastungs-EKG zahlt die Kasse nur bei Beschwerden oder auffälligem Befund.
- Ein Blutbild ist nicht vorgesehen, Leber-, Nieren- und Schilddrüsenwerte auch nicht. Bestimmt werden nur Blutfette und Nüchternzucker.
- Ultraschall von Bauch oder Schilddrüse gehört nicht dazu, mit Ausnahme des Aorten-Screenings für Männer ab 65.
- Krebsfrüherkennung läuft über eine eigene Richtlinie. Das Hautkrebs-Screening (ab 35 alle zwei Jahre) lässt sich mit dem Check-up kombinieren, wenn die Praxis dafür qualifiziert ist.
Praxen bieten solche Zusätze oft als Selbstzahlerleistung (IGeL) an. Die Rechnung geht dann an den Patienten, nicht an die Kasse.
Wie oft die Kasse zahlt: die Kalenderjahr-Regel
Von 18 bis 34 Jahren gibt es den Check-up einmalig, ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre. Bei den Jüngeren wird Blut nur abgenommen, wenn ein Risiko besteht, etwa Bluthochdruck, starkes Übergewicht oder Herzkrankheiten in der Familie. Eine Urinprobe ist bei ihnen nicht vorgesehen.
„Alle drei Jahre“ wird nicht taggenau gerechnet. Nach § 2 der GU-RL ist in den zwei Kalenderjahren nach dem Untersuchungsjahr kein weiterer Check-up vorgesehen. Gezählt wird also so:
| Letzter Check-up | Gesperrt | Wieder möglich ab |
|---|---|---|
| 15.03.2024 | 2025 und 2026 | 01.01.2027 |
| 10.12.2024 | 2025 und 2026 | 01.01.2027 |
| 20.01.2026 | 2027 und 2028 | 01.01.2029 |
Wer im Dezember 2024 beim Check-up war, kann also schon im Januar 2027 wieder hin, nach gut zwei Jahren. Ein Termin im Januar führt dagegen zu fast drei vollen Jahren Abstand. Wann der letzte Termin war, weiß die Hausarztpraxis; nach einem Praxiswechsel hilft eine Nachfrage bei der Krankenkasse.
Ablauf und Vorbereitung
Meist sind zwei Termine nötig. Laut KBV werden beim ersten Gespräch, Untersuchung und Blutentnahme erledigt, beim zweiten bespricht die Ärztin die Laborwerte. Den Check-up machen Hausärztinnen und Hausärzte, also Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte.
- Termin als „Check-up“ oder „Gesundheitsuntersuchung“ vereinbaren und fragen, ob das Hautkrebs-Screening gleich mitgemacht werden kann.
- Nüchtern erscheinen: Für den Nüchternblutzucker vorher nichts essen und keine gesüßten Getränke; wie viele Stunden, gibt die Praxis vor. Wasser ist meist erlaubt; ob die Morgentabletten genommen werden, vorher mit der Praxis klären.
- Impfpass, Gesundheitskarte und eine Liste der Medikamente mitbringen.
- Vorab notieren, welche Krankheiten Eltern und Geschwister hatten und in welchem Alter: Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Krebs.
- Für die körperliche Untersuchung wird der Oberkörper frei gemacht; bequeme Kleidung spart Zeit.
- Beim Ergebnisgespräch nach den konkreten Werten fragen und sie notieren, um sie mit dem nächsten Check-up vergleichen zu können.
Was nach auffälligen Werten passiert
Ergibt der Check-up einen Verdacht, etwa einen erhöhten Blutzucker oder Eiweiß im Urin, ist die weitere Abklärung keine Vorsorge mehr, sondern Krankenbehandlung. Die Richtlinie verlangt, dass solche Befunde gezielt weiter untersucht werden; auch das zahlt die Kasse. Ein einzelner erhöhter Wert ist noch keine Diagnose. Häufig wird nachgemessen oder ein weiterer Laborwert bestimmt.
Sind Risiken vor allem im Lebensstil zu finden, kann die Praxis eine Präventionsempfehlung ausstellen, so sieht es § 25 SGB V vor. Mit dieser Bescheinigung lassen sich bei der Krankenkasse Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Rauchstopp beantragen. Welche Kosten die Kasse übernimmt, entscheidet sie selbst.
Was kostet der Check-up ohne Kassenanspruch?
Für gesetzlich Versicherte im Anspruchsrahmen kostet der Check-up nichts. Wer ihn außerhalb des Rhythmus möchte oder privat versichert ist, wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Gesundheitsuntersuchung ist dort Nummer 29 mit 440 Punkten; der Punktwert liegt nach § 5 GOÄ bei 5,82873 Cent.
| Berechnung GOÄ Nr. 29 | Betrag |
|---|---|
| Einfachsatz: 440 × 5,82873 Cent | 25,65 € |
| Regelhöchstsatz 2,3-fach | 58,99 € |
| Höchstsatz 3,5-fach, nur mit Begründung | 89,76 € |
Blutentnahme und Laborwerte werden nach eigenen GOÄ-Nummern zusätzlich berechnet; die Summe hängt davon ab, was bestimmt wird. Ob die private Krankenversicherung zahlt, regelt der jeweilige Tarif. Viele Tarife enthalten Vorsorgeleistungen, eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Stand der Werte: Oktober 2026.
Was sich bis Ende 2027 ändern kann
Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beauftragt, den Check-up zu überprüfen. Am 15. Oktober 2026 hat der G-BA das Verfahren eingeleitet. Geprüft werden Altersgrenzen, Häufigkeit und Inhalte, insbesondere ob sich der Check-up künftig auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ihre Folgen konzentrieren soll. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet dafür den Urin-Teststreifen, einen einmaligen HIV-Test und einen risikoangepassten Check-up.
Beschlossen ist davon nichts. Nach § 25 Absatz 4 SGB V muss der G-BA bis zum 31. Dezember 2027 entscheiden. Bis dahin gelten Rhythmus und Inhalt wie beschrieben.
Häufige Fragen
Muss man beim Check-up nüchtern sein?
Ja, ab 35 wird der Nüchternblutzucker bestimmt. Wer gefrühstückt hat, bekommt verfälschte Werte. Unter 35 ist Nüchternheit nur nötig, wenn Blut abgenommen wird.
Wird beim Check-up 35 ein Blutbild gemacht?
Nein. Kassenleistung sind nur Cholesterinwerte, Triglyceride und Nüchternzucker, dazu einmalig Hepatitis B und C. Ein Blutbild bestimmt die Praxis nur bei medizinischem Anlass oder als Selbstzahlerleistung.
Muss man sich beim Check-up ausziehen?
Teilweise. Zum Abhören von Herz und Lunge, zum Abtasten des Bauchs und für die Hautbeurteilung wird meist der Oberkörper frei gemacht, für die Fußpulse Schuhe und Strümpfe ausgezogen. Beim kombinierten Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut angesehen.
Ist der Check-up 35 sinnvoll?
Er erfasst Werte, die lange keine Beschwerden machen: Blutdruck, Blutfette, Blutzucker. Die Teilnahme ist freiwillig. Das IQWiG weist darauf hin, dass Früherkennung auch schaden kann, und rät, Vor- und Nachteile abzuwägen.
Fazit
Der Check-up 35 ist ein festes Programm aus Gespräch, Körperuntersuchung, Blutdruck, Blutfetten, Nüchternzucker und Urintest, einmalig ergänzt um Hepatitis B und C. EKG, Blutbild und Ultraschall gehören nicht dazu. Die Drei-Jahres-Frist läuft nach Kalenderjahren, ein Termin im Dezember verkürzt den Abstand bis zum nächsten auf gut zwei Jahre. Wer ihn plant, kommt nüchtern, bringt den Impfpass mit und lässt sich die Werte für den nächsten Vergleich aufschreiben.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss · Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie mit Anlage 1 · Abruf 10/2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss · Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“) · Abruf 10/2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss · Hautkrebs-Screening und Check-up: G-BA berät über das aktuelle Früherkennungsangebot · Abruf 10/2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss · Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung, Beschluss vom 15.10.2026 · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 25 SGB V Gesundheitsuntersuchungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 5 GOÄ Bemessung der Gebühren · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · GOÄ Gebührenverzeichnis, Nr. 29 · Abruf 10/2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung · Check-up: Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de · Gesundheits-Check-up für Erwachsene · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit · Gesundheits-Check-up · Abruf 10/2026
- IQWiG, gesundheitsinformation.de · Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse? · Abruf 10/2026