
Gesetzlich Versicherte geben jedes Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für Selbstzahlerleistungen aus. Wie der IGeL-Monitor die bekanntesten Angebote bewertet, wie die Gebührenordnung den Preis festlegt und mit welchen Fragen sich ein Angebot in der Praxis prüfen lässt.
Auf dieser Seite
- Was IGeL sind und warum die Kasse sie nicht bezahlt
- Wie groß der IGeL-Markt ist
- Welche IGeL sinnvoll sind: das Urteil des IGeL-Monitors
- Die bekanntesten IGeL im Überblick
- Selbstzahlerleistungen, bei denen es nicht um Nutzen geht
- Was IGeL kosten: So rechnet die GOÄ
- Welche Rechte Patienten bei IGeL haben
- In fünf Schritten zur Entscheidung
- Wann die Kasse doch zahlt
- Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen
- Fazit
- Quellen
Von den 49 IGeL-Leistungen, die der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund derzeit mit einer Bewertung führt, schneiden nur 3 mit „tendenziell positiv“ ab, keine einzige mit „positiv“. Die meisten Individuellen Gesundheitsleistungen sind Früherkennungsuntersuchungen, deren Nutzen unklar ist oder bei denen der Schaden durch Fehlalarme überwiegt. Ein Teil der Angebote ist trotzdem vernünftig, etwa Reiseimpfungen oder Atteste.
Eine IGeL ist kein Ersatz für die Abklärung von Beschwerden. Wer Symptome hat, also tastbare Knoten, Blut im Urin, Sehstörungen, anhaltende Schmerzen oder ungewollten Gewichtsverlust, braucht eine normale ärztliche Untersuchung. Die zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Das gilt nach Angaben von gesund.bund.de, dem Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums, auch für Untersuchungen, die sonst als IGeL verkauft werden, sobald ein konkreter Verdacht besteht.
Was IGeL sind und warum die Kasse sie nicht bezahlt
IGeL sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Gesetzlich Versicherte bezahlen sie selbst. Grundlage ist das Wirtschaftlichkeitsgebot in § 12 SGB V: Kassenleistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Alles, was mehr ist als das, zahlen Versicherte selbst.
Welche Untersuchung oder Behandlung die Kasse übernimmt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien fest, nicht das Ministerium. Fehlt eine Leistung im Katalog, kann das zwei Gründe haben. Entweder ist ihr Nutzen nicht belegt, oder der G-BA hält ihn im Verhältnis zu den Kosten für zu gering, wenn es gleichwertige Alternativen gibt. Darauf weist gesund.bund.de ausdrücklich hin. „Nicht im Katalog“ heißt also nicht automatisch „nutzlos“.
Der Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä, Fassung vom 1. April 2026) stellt in § 3 klar, dass solche Leistungen nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden dürfen. Über diese muss vor Beginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Deren § 1 Absatz 2 erlaubt die Abrechnung von Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus nur, wenn sie „auf Verlangen“ des Zahlungspflichtigen erbracht wurden.
Wie groß der IGeL-Markt ist
Für den IGeL-Report 2024 ließ der Medizinische Dienst Bund 2.013 gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren durch forsa befragen. Hochgerechnet geben sie jedes Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus. Zahnärztliche, kosmetische und homöopathische Leistungen sind darin nicht enthalten, die echte Summe liegt also höher.
Die meisten Umsätze entfallen auf wenige Fachgebiete. Augenheilkunde liegt laut Report mit 544 Millionen Euro vorn, auch weil eine LASIK-Operation im Schnitt 3.500 Euro kostet. Die Gynäkologie liegt nach der Pressemitteilung zum Report bei rund 500 Millionen Euro, Orthopädie und Unfallchirurgie kommen auf 397 Millionen Euro, Allgemeinmedizin auf 341 Millionen Euro. In gynäkologischen Praxen werden mit 7,5 Millionen Leistungen pro Jahr die meisten IGeL verkauft.
Frauen nutzen IGeL fast doppelt so oft wie Männer (41 gegenüber 22 Prozent). Nur 26 Prozent der Befragten fühlten sich gut informiert. Knapp einem Drittel wurde eine IGeL als „notwendige Leistung, die die Kasse nicht zahlt“ angeboten, obwohl diese Formulierung den Kern der Sache verfehlt. Für Leistungen, die der IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet, gaben Versicherte laut Report rund 585 Millionen Euro im Jahr aus.
Welche IGeL sinnvoll sind: das Urteil des IGeL-Monitors
Der IGeL-Monitor wertet seit 2012 Studien und Leitlinien zu einzelnen Selbstzahlerleistungen aus. Die Bewertung hat fünf Stufen. „Positiv“ heißt, der Nutzen überwiegt den Schaden deutlich. „Tendenziell positiv“ bedeutet, er überwiegt geringfügig. „Unklar“ steht für unbekannte oder gleich große Effekte, „tendenziell negativ“ und „negativ“ für einen geringfügig oder deutlich überwiegenden Schaden. Einige Einträge sind nur informativ und tragen keine Bewertung, etwa Atteste oder die Reisemedizin.
Die folgende Auszählung beruht auf der A-bis-Z-Liste des IGeL-Monitors (Abruf Oktober 2026). Archivierte Bewertungen, die nicht mehr aktualisiert werden, sind nicht mitgezählt.
| Bewertung | Anzahl IGeL | Anteil |
|---|---|---|
| positiv | 0 IGeL | 0 % |
| tendenziell positiv | 3 IGeL | 6 % |
| unklar | 23 IGeL | 47 % |
| tendenziell negativ | 21 IGeL | 43 % |
| negativ | 2 IGeL | 4 % |
| Summe bewertet | 49 IGeL | 100 % |
Die drei Leistungen mit „tendenziell positiv“ sind Behandlungen bei bestehenden Beschwerden, keine Vorsorgeuntersuchungen:
- Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen,
- Lichttherapie gegen die Symptome einer saisonalen depressiven Störung („Winterdepression“),
- Immunprophylaxe mit Uro-Vaxom gegen wiederkehrende Blasenentzündungen, bewertet für nicht schwangere Frauen ohne Begleiterkrankungen.
Mit „negativ“ bewertet sind der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und die durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz. Viele der übrigen Früherkennungsangebote stehen bei „tendenziell negativ“, darunter der PSA-Test, das Vorsorge-EKG, der Ultraschall der Halsschlagadern, die Blutuntersuchung auf Schilddrüsenstörungen und mehrere Verfahren zur Glaukom-Früherkennung.
Die bekanntesten IGeL im Überblick
Die Tabelle fasst Bewertung, Preisspanne und die Alternative der Kasse für häufig angebotene IGeL zusammen. Alle Angaben stammen aus den Steckbriefen des IGeL-Monitors, Stand Oktober 2026.
| Leistung | Bewertung | Preis als IGeL | Was die Kasse zahlt |
|---|---|---|---|
| Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung | negativ | 25 bis 53 € | Abtasten des Unterleibs jährlich ab 20 Jahren, Ultraschall bei Verdacht |
| PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs | tendenziell negativ | 25 bis 35 € inkl. Beratung | Abtasten der Prostata jährlich ab 45 Jahren, PSA bei konkretem Verdacht |
| Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung (Glaukom) | tendenziell negativ | meist 20 bis 40 € | Untersuchung bei Verdacht oder Sehbeschwerden |
| Vitamin-D-Bestimmung zur Früherkennung | unklar | 27 bis 33 € | Bestimmung bei medizinischem Anlass |
| Akupunktur zur Migränevorbeugung | tendenziell positiv | 11,66 € oder 20,40 € pro Sitzung | vorwiegend Medikamente, teils Psychotherapie |
| Uro-Vaxom bei wiederkehrender Blasenentzündung | tendenziell positiv | 170 bis 200 € | Antibiotika |
| Lichttherapie bei Winterdepression | tendenziell positiv | 6 bis 12 € pro Sitzung | Psychotherapie oder Medikamente, je nach Schwere |
Ultraschall der Eierstöcke
Der Ultraschall von Eierstöcken und Gebärmutter steht auf Platz 1 der Top-10-Liste im IGeL-Report 2024 und gehört zugleich zu den am schlechtesten bewerteten Leistungen. Patientinnen zahlen dafür zusammen 143 Millionen Euro im Jahr. Ein geringeres Sterberisiko durch Eierstockkrebs ist nicht belegt. Dafür entstehen viele falsch-positive Befunde, die weitere Untersuchungen und mitunter Operationen nach sich ziehen. Fachgesellschaften raten laut Medizinischem Dienst Bund seit Jahren davon ab, den Ultraschall als Früherkennung anzubieten.
PSA-Test
Der Bluttest misst das prostataspezifische Antigen. Ein erhöhter Wert kann auf Krebs hindeuten, aber auch auf eine gutartige Vergrößerung oder eine Entzündung. Der IGeL-Monitor sieht als Hauptproblem Überdiagnosen: Es werden Tumoren gefunden und behandelt, die zu Lebzeiten nie Beschwerden gemacht hätten, mit Folgen wie Inkontinenz oder Impotenz. Männer, die den Test trotzdem wollen, sollten vorher besprechen, was bei einem auffälligen Wert als Nächstes passiert.
Glaukom-Früherkennung beim Augenarzt
Das Kombipaket aus Augeninnendruckmessung und Spiegelung des Sehnervs gehört zu den häufigsten IGeL überhaupt. Früherkennung ohne Anlass ist keine Kassenleistung, die Abklärung von Sehbeschwerden schon. Ist ein Glaukom diagnostiziert, übernimmt die Kasse Therapie und Kontrollen. Nach einer vom IGeL-Monitor zitierten AOK-Auswertung von 2019 haben etwa 1 Prozent der 50- bis 59-Jährigen und etwa 3 Prozent der 60- bis 69-Jährigen ein Glaukom. Wer nicht sicher ist, ob ein erhöhtes Risiko besteht, kann das beim nächsten regulären Termin mit dem Augenarzt besprechen. Gibt es einen medizinischen Anlass, ändert sich die Kostenfrage.
Selbstzahlerleistungen, bei denen es nicht um Nutzen geht
Ein großer Teil der IGeL hat mit Früherkennung nichts zu tun. Gesund.bund.de nennt als Beispiele für sinnvolle Selbstzahlerleistungen bestimmte Atteste, sportmedizinische Untersuchungen, Reiseimpfungen, medizinisch-kosmetische Leistungen sowie Paar- oder Familientherapie. Der BMV-Ä schließt etwa Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, auch für die Sporttauglichkeit, und Bescheinigungen für Arbeitgeber oder private Versicherungen ausdrücklich aus der Kassenversorgung aus.
Bei solchen Leistungen ist die Frage nicht, ob sie wirken, sondern ob der Preis stimmt und ob sie gebraucht werden. Ein Attest für den Tauchkurs braucht man eben. Bei Reiseimpfungen lohnt vorher ein Anruf bei der Krankenkasse, denn manche Kassen übernehmen einzelne IGeL freiwillig.
Was IGeL kosten: So rechnet die GOÄ
Eine IGeL hat keinen freien Marktpreis. Die Praxis muss nach der GOÄ abrechnen. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl, die nach § 5 GOÄ mit dem Punktwert von 5,82873 Cent multipliziert wird. Das ergibt den einfachen Gebührensatz. Der darf mit einem Faktor gesteigert werden: in der Regel bis zum 2,3-Fachen, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-Fachen. Für Laborleistungen aus Abschnitt M gilt ein engerer Rahmen, regulär bis zum 1,15-Fachen und höchstens bis zum 1,3-Fachen. Eine neue GOÄ liegt bisher nur als Entwurf vor. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für erreichbar, bis dahin gilt die bisherige Fassung.
Rechenbeispiel 1: Ultraschall von Eierstöcken und Gebärmutter. Abgerechnet werden typischerweise eine Beratung (Nr. 1, 80 Punkte), der Ultraschall eines Organs (Nr. 410, 200 Punkte) und ein weiteres Organ (Nr. 420, 80 Punkte). Beim Regelfaktor 2,3 ergibt das:
- Nr. 1: 80 × 5,82873 Cent = 4,66 €, × 2,3 = 10,72 €
- Nr. 410: 200 × 5,82873 Cent = 11,66 €, × 2,3 = 26,81 €
- Nr. 420: 80 × 5,82873 Cent = 4,66 €, × 2,3 = 10,72 €
- Summe: 48,25 €
Rechenbeispiel 2: Vitamin-D-Bestimmung. Die Laborleistung Nr. 4138 (25-Hydroxy-Vitamin-D) hat 480 Punkte. Das sind 27,98 € beim einfachen Satz und 32,17 € beim Regelfaktor 1,15. Dazu kommen gegebenenfalls Blutentnahme und Beratung. Beide Ergebnisse passen zu den Preisspannen, die der IGeL-Monitor nennt.
| GOÄ-Leistung | Punkte | Faktor 1,0 | Regelhöchstsatz | Höchstsatz |
|---|---|---|---|---|
| Nr. 1 Beratung | 80 Punkte | 4,66 € | 10,72 € (2,3) | 16,32 € (3,5) |
| Nr. 410 Ultraschall eines Organs | 200 Punkte | 11,66 € | 26,81 € (2,3) | 40,80 € (3,5) |
| Nr. 420 je weiteres Organ | 80 Punkte | 4,66 € | 10,72 € (2,3) | 16,32 € (3,5) |
| Nr. 4138 Vitamin D (Labor) | 480 Punkte | 27,98 € | 32,17 € (1,15) | 36,37 € (1,3) |
Eigene Berechnung nach § 5 GOÄ und Gebührenverzeichnis, Stand Oktober 2026.
Liegt ein Faktor über dem Regelhöchstsatz, muss die Rechnung das nach § 12 Absatz 3 GOÄ für jede einzelne Leistung verständlich begründen. Eine Pauschale wie „Vorsorgepaket 89 Euro“ ohne Einzelaufstellung entspricht nicht der GOÄ. Das betonen auch die Regeln, die der IGeL-Monitor aus BMV-Ä, Patientenrechtegesetz und dem IGeL-Ratgeber der Bundesärztekammer zusammengestellt hat.
Welche Rechte Patienten bei IGeL haben
Die Pflichten der Praxis stehen verstreut in Bundesmantelvertrag, BGB und GOÄ. Wer sie kennt, erkennt ein unsauberes Angebot schneller.
| Pflicht der Praxis | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Schriftlicher Behandlungsvertrag vor Beginn | § 3 Abs. 1 BMV-Ä |
| Schriftliche Zustimmung und Hinweis auf die Kostenpflicht | § 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 3 BMV-Ä |
| Voraussichtliche Kosten vorab in Textform | § 630c Abs. 3 BGB |
| Keine Beeinflussung weg von der Kassenleistung | § 18 Abs. 8 Satz 2 BMV-Ä |
| Rechnung mit Datum, GOÄ-Nummer, Faktor und Betrag | § 12 Abs. 2 GOÄ |
| Leistung auf Verlangen als solche kennzeichnen | § 12 Abs. 3 GOÄ |
Besonders deutlich ist § 18 Absatz 8 BMV-Ä: Vertragsärzte, die Versicherte zu einer Privatbehandlung anstelle der ihnen zustehenden Kassenleistung bewegen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Eine notwendige Untersuchung darf die Praxis also nicht davon abhängig machen, dass eine IGeL gekauft wird. Gesund.bund.de rät in diesem Fall, sich an die Krankenkasse oder die Ärztekammer zu wenden, der Ratgeber der Bundesärztekammer nennt die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes als Anlaufstelle.
Ohne ordnungsgemäße Rechnung wird nach § 12 Absatz 1 GOÄ keine Zahlung fällig. Wer an der Anmeldung sofort bar zahlen soll, ohne eine GOÄ-Rechnung zu bekommen, hat einen Grund nachzufragen. Eine Bedenkzeit ist gesetzlich nicht in Tagen festgelegt. Gesund.bund.de und der Ratgeber der Bundesärztekammer empfehlen aber eine angemessene Bedenkzeit vor der Entscheidung.
In fünf Schritten zur Entscheidung
Die folgende Prüfliste fasst die Checkliste der Bundesärztekammer und die Hinweise des IGeL-Monitors zusammen. Die Liste passt auf jede IGeL, vom Ultraschall bis zur Akupunktur.
- Anlass klären: Gibt es Beschwerden oder einen konkreten Verdacht? Dann ist die Untersuchung meist Kassenleistung und keine IGeL. Ausdrücklich danach fragen.
- Nutzen prüfen: Den Namen der Leistung im IGeL-Monitor nachschlagen. Bei „negativ“ oder „tendenziell negativ“ nach dem konkreten Grund fragen, warum sie im eigenen Fall trotzdem sinnvoll sein soll.
- Folgen durchdenken: Was passiert bei einem auffälligen Ergebnis? Bei Früherkennungstests folgen oft weitere Untersuchungen, Gewebeentnahmen oder Eingriffe, und die Kostenfrage stellt sich neu.
- Kosten vergleichen: Schriftlichen Kostenvoranschlag mit GOÄ-Nummern und Faktor verlangen. Liegt der Faktor über 2,3 (Labor über 1,15), muss es eine Begründung geben. Bei der Krankenkasse anfragen, ob sie die Leistung freiwillig übernimmt.
- Bedenkzeit nehmen: Nicht am selben Termin unterschreiben, wenn die Leistung nicht eilt. Bei Unsicherheit eine Zweitmeinung einholen. Die kostet laut Bundesärztekammer bei IGeL in der Regel allerdings selbst Geld.
Wer alle fünf Punkte geklärt hat und die Leistung dann trotzdem will, entscheidet informiert. Das ist legitim, auch bei einer Bewertung „unklar“. Für manche Menschen ist die Beruhigung durch einen unauffälligen Befund den Preis wert, solange klar ist, dass auch ein falscher Alarm herauskommen kann.
Wann die Kasse doch zahlt
Drei Wege führen dazu, dass eine scheinbare IGeL nicht oder nur teilweise selbst bezahlt wird. Der wichtigste ist der medizinische Anlass. Ein Ultraschall der Eierstöcke bei Beschwerden oder auffälligem Tastbefund, ein PSA-Test bei konkretem Krebsverdacht und die Augendruckmessung bei Sehproblemen sind Kassenleistungen. Das bestätigen die Steckbriefe des IGeL-Monitors.
Der zweite Weg sind Satzungsleistungen. Nach § 11 Absatz 6 SGB V dürfen Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen anbieten, soweit der G-BA sie nicht ausgeschlossen hat, unter anderem im Bereich der medizinischen Vorsorge. Was eine Kasse konkret übernimmt, unterscheidet sich stark. Eine Nachfrage vor dem Termin klärt das. Der dritte Weg sind private Zusatzversicherungen, die einzelne IGeL einschließen. Ob sich ein solcher Vertrag rechnet, hängt davon ab, welche Leistungen tatsächlich genutzt werden.
Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen
Welche drei IGeL-Leistungen sind tendenziell positiv?
Akupunktur zur Migränevorbeugung, Lichttherapie bei Winterdepression und die Immunprophylaxe mit Uro-Vaxom gegen wiederkehrende Blasenentzündungen. Alle drei setzen eine bestehende Erkrankung voraus. Ob sie im eigenen Fall passen, gehört in die ärztliche Sprechstunde.
Welche IGeL-Leistungen sind sinnlos?
„Sinnlos“ ist keine Kategorie des IGeL-Monitors. Am schlechtesten bewertet sind der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und die durchblutungsfördernde Infusion beim Hörsturz („negativ“). Dazu kommen 21 Leistungen mit „tendenziell negativ“, bei denen der Schaden den Nutzen geringfügig überwiegt.
Wer bekommt das Geld für IGeL-Leistungen?
Die Arztpraxis. IGeL werden privat nach GOÄ abgerechnet, nicht über die Kassenärztliche Vereinigung. Gesund.bund.de weist darauf hin, dass Praxen dabei den 2,3-fachen und mit Begründung den 3,5-fachen Satz berechnen dürfen. IGeL sind für Praxen deshalb oft lukrativer als Kassenleistungen.
Sind IGeL beim Augenarzt nötig?
Ohne Beschwerden und ohne besonderes Risiko bewertet der IGeL-Monitor die Glaukom-Früherkennung per Augenspiegelung und Druckmessung als „tendenziell negativ“, ebenso die OCT und die Heidelberg Retina Tomographie zu diesem Zweck. Bei Sehstörungen, Lücken im Gesichtsfeld oder Augenschmerzen gehört die Untersuchung zum Augenarzt und ist dann Kassenleistung.
Lassen sich IGeL von der Steuer absetzen?
Nur in engen Grenzen und nicht ohne Nachweis. Für wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden verlangt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, und zwar vor Beginn der Behandlung. Ob sich der Aufwand lohnt, klärt im Zweifel eine Steuerberatung.
Fazit
IGeL sind weder pauschal überflüssig noch pauschal sinnvoll. Für die meisten Früherkennungsangebote zeigt die Bewertung des IGeL-Monitors keinen belegten Vorteil, teils sogar Schaden durch Fehlalarme. Vor einer Zusage sollten Versicherte den Namen der Leistung im IGeL-Monitor nachschlagen, einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit GOÄ-Nummern verlangen und fragen, ob bei ihren Beschwerden nicht ohnehin die Kasse zahlt. Wer dann noch zweifelt, unterschreibt nicht am selben Tag.
Quellen
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Alle bewerteten IGeL (A bis Z) · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Grundsätze unserer Bewertung (Methodik) · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Früherkennungsuntersuchung auf Vitamin-D-Mangel · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Immunprophylaxe mit Uro-Vaxom zur Vorbeugung wiederkehrender Blasenentzündungen · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor · Lichttherapie zur Behandlung von Symptomen einer saisonalen depressiven Störung · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund · IGeL-Report 2024: 2,4 Milliarden Euro setzen Arztpraxen pro Jahr mit fragwürdigen IGeL um · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund · IGeL-Report 2024: IGeL-Gesamtumsatz Deutschland · Abruf 10/2026
- Medizinischer Dienst Bund · 15 Regeln bei Individuellen Gesundheitsleistungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de · IGeL: Selbstzahler-Leistungen im Überblick · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit · Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) · Abruf 10/2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband · Bundesmantelvertrag Ärzte vom 1. April 2026, §§ 3 und 18 · Abruf 10/2026
- Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, DNEbM · Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen, 2. Auflage · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 11 SGB V Leistungsarten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 1 GOÄ Anwendungsbereich · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 5 GOÄ Bemessung der Gebühren · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · GOÄ Gebührenverzeichnis, Nr. 1, 410, 420 und 4138 · Abruf 10/2026
- Gelbe Liste · GOÄ-Entwurf aktualisiert: BÄK und PKV übermitteln neue Fassung (14.08.2026) · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 64 EStDV Nachweis von Krankheitskosten · Abruf 10/2026